Darf man die Bachelorarbeit zweimal schreiben, um die Note zu verbessern? 2026

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Darf man die Bachelorarbeit zweimal schreiben, um die Note zu verbessern? 2026

Darf man die Bachelorarbeit zweimal schreiben, um die Note zu verbessern? 2026

In den allermeisten deutschen Prüfungsordnungen ist es nicht erlaubt, eine bestandene Bachelorarbeit zu wiederholen, um die Note zu verbessern. Eine Wiederholung ist in der Regel ausschließlich nach einem Nichtbestehen vorgesehen. Ob ein sogenannter Freiversuch existiert, der eine Verbessung ermöglicht, hängt von der konkreten Hochschule und dem Studiengang ab — und ist die absolute Ausnahme, nicht die Regel.

Kurze Antwort: Nein — eine bestandene Bachelorarbeit darf in Deutschland in der Regel nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. Prüfungsordnungen erlauben eine Wiederholung fast ausschließlich nach einer nicht bestandenen Prüfung. Einzelne Hochschulen kennen einen Freiversuch für Modulprüfungen, der für die Bachelorarbeit jedoch meist explizit ausgeschlossen ist. Die eigene Prüfungsordnung ist die verbindliche Quelle.

Was sagen Prüfungsordnungen zur Wiederholung der Bachelorarbeit?

Die Rahmenbedingungen für die Bachelorarbeit werden an deutschen Hochschulen durch die jeweilige Prüfungsordnung (PO) des Studiengangs geregelt. Für die Wiederholung gilt dort in aller Regel folgendes Prinzip: Eine einmal bestandene Prüfungsleistung kann nicht mit dem Ziel der Notenverbesserung wiederholt werden.

Das gilt besonders für die Bachelorarbeit als abschließende Prüfungsleistung. Die TU München, die Humboldt-Universität zu Berlin und die LMU München sehen in ihren Prüfungsordnungen keine Möglichkeit vor, eine bestandene Bachelorarbeit zu wiederholen. Dieses Prinzip entspricht dem allgemeinen deutschen Hochschulrecht und wird von der Kultusministerkonferenz (KMK) implizit durch die Strukturvorgaben für Bachelorabschlüsse gestützt.

Zusammengefasst: Wer die Bachelorarbeit mit Note 2,5 abschließt und hofft, durch eine Wiederholung auf 1,5 zu kommen, wird an nahezu allen deutschen Hochschulen keinen Weg dazu finden.

Was ist ein Freiversuch und gilt er für die Bachelorarbeit?

Ein Freiversuch ist eine Regelung in manchen Prüfungsordnungen, nach der das erste Ablegen einer Prüfung nicht als offizieller Versuch gewertet wird — und bei Misserfolg oder Unzufriedenheit ohne Anrechnung wiederholt werden kann. Ziel ist es, Studierende zu ermutigen, Prüfungen früh zu absolvieren.

Für die Bachelorarbeit gilt der Freiversuch jedoch an den allermeisten Hochschulen ausdrücklich nicht. Typische Formulierungen in Prüfungsordnungen lauten sinngemäß: „Die Bachelorarbeit kann nicht im Rahmen eines Freiversuchs abgelegt werden.“ Einzelne Hochschulen — wie gelegentlich kleinere Fachhochschulen — haben abweichende Regelungen, aber das ist die Ausnahme.

Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Hochschule einen Freiversuch für die Bachelorarbeit vorsieht, sollte direkt die Prüfungsordnung konsultieren oder beim Prüfungsamt nachfragen.

Was ist ein Verbesserungsversuch und wo gibt es ihn?

Ein Verbesserungsversuch ist eine noch seltenere Regelung, die es Studierenden erlaubt, eine bestandene Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen, um eine bessere Note zu erzielen. Dabei gilt fast immer: Die bessere der beiden Noten wird angerechnet.

In einigen wenigen Prüfungsordnungen existieren Verbesserungsversuche für Modulprüfungen — aber fast nie für die Bachelorarbeit selbst. Die Freie Universität Berlin bietet beispielsweise für bestimmte Modulprüfungen in der BSc-Mathematik/Informatik einen Verbesserungsversuch an, schließt dabei aber die Abschlussarbeit explizit aus.

Wer wissen möchte, welche Regelungen an der eigenen Hochschule gelten, sollte gezielt in der gültigen Prüfungsordnung nach den Begriffen „Verbesserungsversuch“, „Wiederholung“ und „Notenverbesserung“ suchen.

Unter welchen Bedingungen darf man die Bachelorarbeit wiederholen?

Eine Wiederholung der Bachelorarbeit ist in Deutschland fast ausschließlich nach einem Nichtbestehen möglich. Nichtbestanden bedeutet typischerweise eine Note schlechter als 4,0 (d. h. „nicht ausreichend“). In diesem Fall gelten folgende Regeln:

  • Zweiter Versuch: Fast alle Prüfungsordnungen erlauben einen zweiten Versuch nach dem Nichtbestehen. Dieser muss innerhalb einer festgelegten Frist angemeldet werden.
  • Neues Thema: Beim zweiten Versuch wird in der Regel ein neues Thema vergeben. Das ursprüngliche Thema kann meist nicht einfach weitergeführt werden.
  • Dritter Versuch: In vielen Prüfungsordnungen ist kein dritter Versuch vorgesehen. Wer auch den zweiten Versuch nicht besteht, riskiert die endgültige Exmatrikulation und den Verlust des Prüfungsanspruchs im Studiengang.

Was nach einem Nichtbestehen konkret zu tun ist — von Widerspruchsrechten bis zur Akteneinsicht — erklärt der Artikel Was tun, wenn man die Bachelorarbeit nicht besteht?

Wie kann man die Endnote stattdessen verbessern?

Da die Bachelorarbeit selbst kaum wiederholbar ist, konzentriert sich die Notenverbesserung auf andere Stellschrauben:

  • Modulnoten verbessern: Wo die Prüfungsordnung Verbesserungsversuche für reguläre Modulprüfungen erlaubt, kann eine höhere Modulnote die gewichtete Gesamtnote anheben.
  • Wahlpflichtmodule strategisch wählen: Module mit hohem ECTS-Gewicht und guten Erfolgschancen strategisch in den Stundenplan aufnehmen.
  • Kolloquium gezielt vorbereiten: Wo das Kolloquium separat bewertet wird und in die Abschlussnote eingeht, kann eine sehr gute mündliche Verteidigung die Note merklich verbessern.
  • Zusatzleistungen: Einige Hochschulen erlauben, freiwillig absolvierte Zusatzmodule in die Notenberechnung einzubeziehen.

Den mathematischen Effekt dieser Maßnahmen auf die Endnote erklärt der Artikel Wie stark zählt die Bachelorarbeit für die Abschlussnote? mit konkreten Rechenbeispielen.

Scribbr: Leitfaden zu Prüfungsordnung und Wiederholungsregelungen

Ausführliche Erklärung der deutschen Prüfungsordnungsregelungen: Freiversuch, Verbesserungsversuch, Wiederholung nach Nichtbestehen — was gilt wo?

Zum Scribbr Bachelorarbeit-Guide →

Quelle: Scribbr.de — akademische Schreibberatung für deutschsprachige Studierende

Welche Konsequenzen hat ein zweites Nichtbestehen?

Das zweite Nichtbestehen der Bachelorarbeit hat an den meisten deutschen Hochschulen schwerwiegende Folgen:

  • Endgültiges Nichtbestehen der Prüfung: Die Bachelorarbeit gilt als endgültig nicht bestanden.
  • Verlust des Prüfungsanspruchs: In der Regel erlischt der Anspruch auf den Abschluss in diesem Studiengang an dieser Hochschule.
  • Exmatrikulation: Die meisten Hochschulen leiten nach dem endgültigen Nichtbestehen die Exmatrikulation ein.
  • Sperrwirkung: Ein endgültiges Nichtbestehen kann bundesweit gelten — je nach Prüfungsordnung ist der Studiengang dann an keiner deutschen Hochschule mehr studierbar.

Diese Folgen unterstreichen, wie wichtig eine sorgfältige Vorbereitung bereits beim ersten Versuch ist. Wer sich über seinen Notenstand und die verbleibenden Möglichkeiten unsicher ist, sollte frühzeitig das Prüfungsamt und die Studienberatung aufsuchen.

Wie hilft Tesify, von Anfang an eine bessere Note zu erzielen?

Da eine Notenverbesserung durch Wiederholung in der Praxis kaum möglich ist, lohnt es sich, beim ersten Versuch die bestmögliche Arbeit abzugeben. Tesify — Schreibe deine Abschlussarbeit mit KI unterstützt dich dabei, Gliederung, Argumentation und wissenschaftliche Sprache von Anfang an auf ein hohes Niveau zu bringen. Vor der Abgabe lohnt sich die Tesify Plagiatsprüfung, damit keine vermeidbaren formalen Fehler die Bewertung beeinträchtigen.

Weitere Tipps zur finalen Überarbeitungsphase finden sich im Artikel Wie überarbeitet und lektoriert man die Bachelorarbeit vor der Abgabe?

FAQ: Häufige Fragen zur Notenverbesserung bei der Bachelorarbeit

Kann man die Bachelorarbeit zur Notenverbesserung wiederholen?

In den meisten deutschen Prüfungsordnungen nein. Eine Wiederholung der bestandenen Bachelorarbeit ist fast nirgends vorgesehen. Eine Wiederholung ist nur nach dem Nichtbestehen erlaubt. Die Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs ist die verbindliche Quelle.

Was ist der Unterschied zwischen Freiversuch und Verbesserungsversuch?

Beim Freiversuch wird der erste Versuch nicht als offizieller Versuch gewertet — bei Nichtbestehen oder Nichtgefallen kann die Prüfung wiederholt werden, ohne dass der erste Versuch zählt. Beim Verbesserungsversuch wurde die Prüfung bestanden, darf aber trotzdem wiederholt werden, um eine bessere Note zu erzielen. Beide Regelungen gelten für die Bachelorarbeit an den meisten Hochschulen nicht.

Wie oft darf man die Bachelorarbeit schreiben, wenn man durchgefallen ist?

Nach dem Nichtbestehen ist in fast allen deutschen Prüfungsordnungen ein zweiter Versuch erlaubt. Ein dritter Versuch ist die Ausnahme und muss in der Prüfungsordnung explizit vorgesehen sein. Wer zwei Versuche nicht besteht, riskiert die endgültige Exmatrikulation und den Verlust des Prüfungsanspruchs.

Gilt ein Freiversuch für reguläre Modulprüfungen?

Das hängt von der Hochschule ab. Manche Hochschulen kennen einen Freiversuch für Modulprüfungen — allerdings meist nur für solche, die im Regelsemester zum ersten Mal abgelegt werden. Die Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs gibt Auskunft, ob und für welche Prüfungen ein Freiversuch gilt.

Kann man die Bachelorarbeit an einer anderen Hochschule nochmals schreiben?

Nach einem endgültigen Nichtbestehen kann eine Sperrwirkung bestehen, die das Studium desselben oder eines gleichwertigen Studiengangs an anderen deutschen Hochschulen verhindert. Die Prüfungsergebnisse werden über das Hochschulzugangssystem kommuniziert. Eine Beratung beim Prüfungsamt klärt den individuellen Fall.

Hat die Note der Bachelorarbeit Einfluss auf die Masterzulassung?

Ja. Viele Masterstudiengänge setzen eine Mindestabschlussnote voraus, oft 2,5 oder besser. Die Bachelorabschlussnote — in die die Bachelorarbeit eingeht — kann also direkt darüber entscheiden, ob man zum gewünschten Masterstudiengang zugelassen wird.

Ist es möglich, ein bereits begonnenes Thema zurückzugeben und neu anzufangen?

Das einmalige Zurückgeben des Themas innerhalb der ersten Wochen ist an vielen Hochschulen möglich, gilt aber als Inanspruchnahme des ersten Versuchs. Ein neues Thema muss dann unverzüglich beantragt werden. Die Prüfungsordnung regelt die Frist und ob eine Themenrückgabe auf die Versuchsanzahl angerechnet wird.

Kann man durch das Kolloquium eine schlechte Bachelorarbeitsnote ausgleichen?

Wo das Kolloquium in die Abschlussnote eingeht, kann eine sehr gute mündliche Leistung einen Teil der schriftlichen Schwäche kompensieren. Der Ausgleich ist jedoch begrenzt, da das Kolloquium meist mit 25–30 % gewichtet wird. Ein Nichtbestehen der schriftlichen Arbeit kann das Kolloquium in der Regel nicht ausgleichen.

Welche Hochschulen erlauben einen Verbesserungsversuch für die Bachelorarbeit?

Konkrete Beispiele für Hochschulen, die einen Verbesserungsversuch für die Bachelorarbeit erlauben, lassen sich ohne Einsicht in die aktuelle Prüfungsordnung nicht verbindlich nennen — Prüfungsordnungen ändern sich. Wer diese Möglichkeit prüfen möchte, sollte die aktuelle Prüfungsordnung direkt beim Prüfungsamt oder auf der Hochschulwebsite einsehen.

Wie kann ich meine Gesamtnote verbessern, ohne die Bachelorarbeit zu wiederholen?

Möglichkeiten sind: Verbesserungsversuche bei regulären Modulprüfungen (wo erlaubt), strategische Wahl von Wahlpflichtmodulen mit hohem ECTS-Gewicht, sehr gute Leistung im Kolloquium (falls noch ausstehend) und Nutzung von Zusatzleistungsregelungen. Der Einfluss ist begrenzt, aber bei konsequenter Nutzung real.

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