Bachelorarbeit an der Universität Hamburg (Lehramt): Prüfungsordnung, Fristen und Zulassung 2026

Die Universität Hamburg gehört zu den größten Universitäten Deutschlands, und wer dort Lehramt studiert, hat es bei der Bachelorarbeit mit einer besonderen Stelle zu tun: dem Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA). Dieser Leitfaden fasst zusammen, was das offizielle ZPLA-Merkblatt „Anmeldung zum Abschlussmodul – Anfertigung der Bachelorarbeit“ (Stand 07.2025) und die FAQ des ZPLA vorschreiben: Bearbeitungszeit, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldung, Gutachterinnen und Gutachter, Abgabe, Begutachtung, Verlängerung und Wiederholung.

Wichtig vorab: Das ZPLA ist für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge zuständig. Studierst du einen anderen Bachelorstudiengang (etwa BWL, Informatik oder Psychologie ohne Lehramt), gelten die Prüfungsordnung und die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) deines Studiengangs, und die Anmeldung läuft über das Studienbüro bzw. Prüfungsamt deiner Fakultät. Die Grundlogik ähnelt sich, die Zahlen können abweichen.

Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick (Lehramt, ZPLA)

Kriterium Vorgabe laut ZPLA-Merkblatt bzw. ZPLA-FAQ
Bearbeitungszeit Mindestens 6 Wochen (nach Workload in LP), maximal 4 Monate ab STiNE-Zulassung; Ausnahme berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften mit Studienbeginn vor WiSe 2020/21: 9 Wochen
Zulassungsvoraussetzung Abgeschlossene Module im Umfang von mindestens 120 LP; im Unterrichtsfach Musik oder Bildende Kunst je nach Studiengang ggf. 180 LP
Anmeldung Jederzeit, keine Anmeldefrist; bester Zeitpunkt zu Beginn des sechsten Semesters im April; Antrag spätestens 14 Tage nach Unterschrift der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters beim ZPLA
Master-Anschluss Laut FAQ muss die Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Master-Bewerbung in STiNE zugelassen sein; das ZPLA empfiehlt deshalb den Antrag bis zum 1. Juni
Umfang Empfohlen 25–35 Seiten
Abgabe Je ein Exemplar für beide Begutachtenden plus ein gebundenes Exemplar mit Datenträger für die Prüfungsakte im ZPLA, innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe bei den Begutachtenden
Begutachtung Laut FAQ sieht die Prüfungsordnung sechs Wochen vor; es kann länger dauern
Verlängerung bei Krankheit Antrag vor Fristende; Krankmeldung mit ZPLA-Formular innerhalb von 14 Tagen ab Erkrankung; Verlängerung um maximal die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit

Bearbeitungszeit: Wie lange hast du Zeit für deine Bachelorarbeit?

Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Zulassung in STiNE und beträgt laut Merkblatt mindestens sechs Wochen (berechnet nach dem Workload pro LP) und maximal vier Monate. Die vier Monate sollen berücksichtigen, dass du während der Bachelorarbeit in der Regel noch weitere Module belegst. Welche Vorgaben dein Teilstudiengang zusätzlich macht, steht in den Fachspezifischen Bestimmungen, insbesondere zu § 13 „Bachelorarbeit“, und im Modulhandbuch — etwa ob ein Kolloquium oder eine mündliche Prüfung zum Abschlussmodul gehört.

Eine dokumentierte Ausnahme nennt die ZPLA-FAQ: Wer das Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2020/21 begonnen hat und die Bachelorarbeit in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften schreibt, hat neun Wochen ab Zulassung; die Anmeldung erfolgt in diesem Fall im Studienbüro der Fakultät Betriebswirtschaft. Für alle anderen gilt die allgemeine Bandbreite.

Illustratives Rechenbeispiel: Nimm an, dein Teilstudiengang setzt für die Bachelorarbeit (fiktiv) zehn Wochen an. Wirst du am 15. April zugelassen, läuft deine Frist bis zum 24. Juni — planst du zwei Wochen Puffer für Layout, Zitationsprüfung und Bindung ein, solltest du den inhaltlichen Schreibprozess bis zum 10. Juni abschließen. Diese Zahlen sind frei erfunden und ersetzen nicht die Angabe in deiner STiNE-Zulassung, die das späteste Abgabedatum nennt.

Anmeldung: Wann und wie meldest du die Bachelorarbeit an?

Eine Anmeldefrist gibt es nicht: Die Zulassung zum Abschlussmodul kannst du jederzeit im ZPLA beantragen. Als besten Zeitpunkt nennt das Merkblatt den Beginn des sechsten Semesters im April und empfiehlt eine frühzeitige Einreichung des vollständig ausgefüllten Antrags, spätestens zum 30. Juni. Wer direkt im Anschluss ein Masterstudium aufnehmen will, muss beachten: Laut ZPLA-FAQ muss die Bachelorarbeit spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung zum Master in STiNE zugelassen sein — deshalb empfiehlt das ZPLA in diesem Fall die Abgabe des Antrags bis zum 1. Juni. Zum Zeitpunkt der Immatrikulation im Master müssen außerdem mindestens 120 LP erbracht sein.

Das Thema legt deine Erstgutachterin bzw. dein Erstgutachter im Anmeldeformular des ZPLA fest. Der Antrag muss dem ZPLA spätestens 14 Tage nach der Unterschrift der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters vorliegen; zugelassen wirst du mit dem Datum des Antragseingangs. Terminwünsche berücksichtigt das ZPLA nicht. Einen allgemeinen Überblick über Fristen und Ablauf der Anmeldung an deutschen Hochschulen findest du in unserem Beitrag Wann muss man die Bachelorarbeit anmelden?.

Studentin füllt das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit aus
Die Anmeldung ist jederzeit möglich; wer direkt in den Master wechseln will, sollte den Antrag laut ZPLA bis zum 1. Juni einreichen.

Zulassungsvoraussetzungen: die 120-Leistungspunkte-Regel

Voraussetzung gemäß Prüfungsordnung sind die im gesamten Studiengang erbrachten und in deinem Leistungskonto eingetragenen abgeschlossenen Module im Umfang von mindestens 120 LP. Nur vollständig abgeschlossene Module zählen. Studierst du das Unterrichtsfach Musik oder Bildende Kunst, musst du je nach Studiengang gegebenenfalls 180 LP nachweisen; für Leistungen an der jeweiligen Partnerhochschule brauchst du eine Bescheinigung, weil sie nicht in deinem Leistungskonto stehen.

Zusätzlich können die FSB des Teilstudiengangs, in dem du schreibst, weitere Voraussetzungen vorsehen, zum Beispiel Module, die vorher abgeschlossen sein müssen. Die Bachelorarbeit kann in jedem deiner Teilstudiengänge geschrieben werden; eine interdisziplinäre Arbeit muss einem Teilstudiengang zugeordnet werden.

Gutachterinnen und Gutachter: wer prüfen darf

Deine Bachelorarbeit wird von zwei Begutachtenden bewertet. Professorinnen, Professoren sowie Privatdozentinnen und -dozenten sind grundsätzlich prüfungsberechtigt; wissenschaftliche Mitarbeitende und Lehrbeauftragte können es sein. Bei den auslaufenden Bachelor-Lehramtsstudiengängen muss mindestens eine begutachtende Person Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer oder habilitiert sein; bei den neu eingeführten Studiengängen hängt das vom Teilstudiengang ab.

Wissenschaftliche Mitarbeitende müssen beim dezentralen Prüfungsausschuss als Prüfende bestellt werden. Wie das läuft, unterscheidet sich je nach Fakultät: In der Erziehungswissenschaft legt die prüfende Person die Prüferbestellung dem Zulassungsantrag als Kopie bei, in den Geisteswissenschaften und in weiteren Fakultäten (u. a. MIN, Psychologie und Bewegungswissenschaft, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) läuft sie über das jeweilige Studienbüro. Kläre das früh, sonst verzögert sich die Zulassung.

Thema zurückgeben: die Zwei-Wochen-Regel

Stellt sich ein Thema wider Erwarten als nicht bearbeitbar heraus, kannst du es einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit begründet zurückgeben. Spätestens nach vier Wochen muss dann ein neues Thema im üblichen Verfahren ausgegeben sein. Deshalb lohnt es sich, das Thema vorab mit der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter so einzugrenzen, dass es in den vier Monaten realistisch zu schaffen ist.

Umfang und Formalien

Das Merkblatt empfiehlt einen Umfang von 25–35 Seiten; die Modulhandbücher bzw. FSB können weitere Vorgaben enthalten. Das Deckblatt nennt unter anderem die Universität Hamburg, den Studiengang, den Teilstudiengang, den in STiNE zugelassenen Titel, deinen Namen mit Matrikelnummer, beide Begutachtenden und das Abgabedatum; das ZPLA stellt ein Musterdeckblatt bereit. Auf das letzte Blatt gehört die eidesstattliche Versicherung im vom ZPLA vorgegebenen Wortlaut.

Abgabe: Wie viele Exemplare brauchst du?

Beide Begutachtenden erhalten je ein Exemplar. Ein weiteres, ausgedrucktes und gebundenes Exemplar ist für deine Prüfungsakte im ZPLA bestimmt; es muss hinten im Einband einen beschrifteten Datenträger (z. B. USB-Stick) mit der digitalen Fassung enthalten und innerhalb von sieben Tagen nach der Abgabe bei den Begutachtenden im ZPLA eingehen — per Post, per Briefkasten oder persönlich, zusammen mit dem ausgefüllten Abgabeformular und der handschriftlich im Original unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung. Gibst du digital bei den Begutachtenden ab, setzt du das ZPLA in CC und bittest beide, den Empfang mit Abgabedatum per E-Mail zu bestätigen.

Gedruckte Exemplare der Bachelorarbeit mit digitalem Speichermedium zur Abgabe
Zur Abgabe gehören Exemplare für beide Begutachtenden sowie ein gebundenes Exemplar mit Datenträger für die Prüfungsakte im ZPLA.

Bewertung: Wie lange dauert die Begutachtung?

Laut ZPLA-FAQ sieht die Prüfungsordnung für die Begutachtung sechs Wochen vor; wegen der Arbeitsbelastung der Lehrenden kann es auch länger dauern. Sobald die Gutachten im ZPLA eingegangen sind, werden die Noten in STiNE vermerkt. Wie stark die Note der Bachelorarbeit für deine Gesamtnote zählt, hängt von der Gewichtung in deinem Studiengang ab — mehr dazu in unserem Beitrag Wie stark zählt die Bachelorarbeit für die Abschlussnote?.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Bei Krankheit kann die bzw. der Vorsitzende des zentralen Prüfungsausschusses auf begründeten, vor Ablauf der Bearbeitungsfrist gestellten Antrag eine Verlängerung um maximal die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Bearbeitungszeit genehmigen. Voraussetzung: Du hast die Gründe nicht zu vertreten und zeigst sie unverzüglich an. Für die Krankmeldung nutzt du das ZPLA-Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit, das innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Erkrankung, aber vor Ablauf der Abgabefrist, im Original beim ZPLA eingehen muss; ein Scan wahrt vorab die Frist. Nach Fristende eingereichte Bescheinigungen werden nicht berücksichtigt. In Fällen außergewöhnlicher Härte kann der zentrale Prüfungsausschuss auf formlosen Härtefallantrag eine längere Frist gewähren.

Laut ZPLA-FAQ verlängert sich bei Abschlussarbeiten die Abgabefrist außerdem um den Mutterschutzzeitraum, sofern du das ZPLA über Schwangerschaft und Entbindungstermin informiert hast. Einen allgemeinen Überblick über Fristverlängerung und Nachteilsausgleich an deutschen Hochschulen bietet unser Beitrag Nachteilsausgleich und Fristverlängerung bei der Bachelorarbeit.

Nicht bestanden? So läuft die Wiederholung

Anders als andere Modulprüfungen kann die Bachelorarbeit regelhaft nur einmal wiederholt werden, eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Wiederholung musst du innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Ergebnisses beim ZPLA beantragen, im selben Teilstudiengang und mit einem neuen Thema; ein Wechsel der Prüfenden ist möglich.

Betreuungsperson und Thema: Was vor der Anmeldung zu klären ist

Bevor du das Anmeldeformular ausfüllst, solltest du drei Dinge mit deiner künftigen Erstgutachterin bzw. deinem Erstgutachter besprochen haben: das Thema in einer Formulierung, die so im Formular stehen kann, die Machbarkeit innerhalb der Bearbeitungszeit, und wer als zweite begutachtende Person infrage kommt — einschließlich der Frage, ob dafür eine Prüferbestellung nötig ist. Ein zu weit gefasstes Thema lässt sich in der vorgesehenen Zeit kaum seriös bearbeiten, ein zu eng gefasstes liefert manchmal zu wenig Material für den empfohlenen Umfang.

Checkliste vor der Anmeldung deiner Bachelorarbeit

  • Sind abgeschlossene Module im Umfang von mindestens 120 LP (ggf. 180 LP bei Musik oder Bildender Kunst) in deinem Leistungskonto eingetragen?
  • Hast du die FSB deines Teilstudiengangs, insbesondere § 13, auf zusätzliche Voraussetzungen geprüft?
  • Ist geklärt, ob eine deiner beiden begutachtenden Personen als Prüfende bestellt werden muss?
  • Geht der Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters beim ZPLA ein?
  • Willst du direkt in den Master? Dann Antrag möglichst bis zum 1. Juni.
  • Hast du Puffer für Bindung, Datenträger und die Sieben-Tage-Frist beim ZPLA eingeplant?

So unterscheidet sich Hamburg von anderen Universitäten

Die Grundstruktur — Mindestleistungspunkte, zwei Begutachtende, ein fester Bearbeitungszeitraum mit Verlängerungsmöglichkeit bei Krankheit — findet sich an vielen deutschen Universitäten wieder, die konkreten Zahlen und Zuständigkeiten weichen aber ab. Einen Vergleich liefert unser Beitrag zur Bachelorarbeit an der Universität zu Köln, der die dortige Prüfungsordnung Schritt für Schritt erklärt.

Häufig gestellte Fragen zur Bachelorarbeit im Lehramt an der Universität Hamburg

Wie viele Leistungspunkte brauche ich für die Zulassung zur Bachelorarbeit?

Abgeschlossene Module im Umfang von mindestens 120 LP. Im Unterrichtsfach Musik oder Bildende Kunst sind es je nach Studiengang gegebenenfalls 180 LP.

Wie lange habe ich Zeit, meine Bachelorarbeit zu schreiben?

Mindestens sechs Wochen (nach Workload in LP) und maximal vier Monate ab der Zulassung in STiNE. Wer vor dem Wintersemester 2020/21 begonnen hat und in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften schreibt, hat neun Wochen.

Wann sollte ich meine Bachelorarbeit spätestens anmelden?

Eine Anmeldefrist gibt es nicht; der beste Zeitpunkt ist laut ZPLA der Beginn des sechsten Semesters im April. Willst du direkt in den Master, sollte der Antrag bis zum 1. Juni beim ZPLA sein, weil die Arbeit zum Zeitpunkt der Master-Bewerbung zugelassen sein muss.

Wie viele Personen bewerten meine Bachelorarbeit?

Zwei Begutachtende. Wissenschaftliche Mitarbeitende müssen dafür beim dezentralen Prüfungsausschuss als Prüfende bestellt werden; je nach Studiengang muss mindestens eine Person Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer oder habilitiert sein.

Was passiert, wenn ich während der Bearbeitungszeit krank werde?

Beantrage vor Fristende eine Verlängerung und reiche das ZPLA-Formular zur Prüfungsunfähigkeit innerhalb von 14 Tagen ab Erkrankung im Original ein. Verlängert werden kann um maximal die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit.

Wie lange dauert es, bis ich meine Note erfahre?

Laut ZPLA sieht die Prüfungsordnung für die Begutachtung sechs Wochen vor; es kann auch länger dauern. Die Note wird nach Eingang der Gutachten in STiNE vermerkt.

Reicht ein digitales Exemplar der Bachelorarbeit für das ZPLA aus?

Nein. Das ZPLA braucht ein ausgedrucktes, gebundenes Exemplar mit Datenträger, das innerhalb von sieben Tagen nach der Abgabe bei den Begutachtenden eingehen muss. Bei den Begutachtenden selbst ist eine digitale Abgabe nach Absprache möglich.

Gelten diese Regeln für alle Bachelorstudiengänge der Universität Hamburg?

Nein. Das ZPLA ist für die Lehramtsstudiengänge zuständig. In anderen Bachelorstudiengängen gelten die jeweilige Prüfungsordnung und die FSB, und die Anmeldung läuft über das Studienbüro oder Prüfungsamt der Fakultät.

Zusammenfassung: Die drei Fristen, die du dir merken solltest

Drei Fristen verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie sich kaum nachträglich reparieren lassen: die 14 Tage für den Antrag nach Unterschrift der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters, die 14 Tage ab Erkrankung für die Krankmeldung (und zwar vor Fristende) sowie die sieben Tage für das ZPLA-Exemplar nach der Abgabe bei den Begutachtenden. Wer direkt in den Master will, ergänzt den 1. Juni als Richtwert für den Antrag. Trage diese Termine früh in deinen Zeitplan ein, direkt neben die Meilensteine deiner inhaltlichen Arbeit.

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