Wer an der Universität Wien eine Masterarbeit in Betriebswirtschaft, Internationaler Betriebswirtschaft oder einem anderen Studium der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften schreibt, bekommt die Regeln nicht aus einem einzigen Dokument, sondern aus Universitätsgesetz, Satzung, Curriculum und den Seiten der Fakultät. Dieser Beitrag fasst zusammen, was die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Wien auf ihren Webseiten zur Masterarbeit schreibt: wie du Thema und Betreuung findest, was ein Proposal und ein Exposé enthalten, wie die Anmeldung läuft, wann eine Sperre möglich ist und wie die Abgabe abläuft. Die Angaben gelten für diese Fakultät; andere Fakultäten der Universität Wien regeln Details anders, und die verbindliche Grundlage ist immer dein Curriculum. Prüfe die Seiten der Fakultät vor jedem Schritt auf Aktualität.
Welche Regelungen gelten für die Masterarbeit?
Die Fakultät verweist darauf, dass sämtliche gesetzlichen Regelungen im Universitätsgesetz, in der Satzung der Universität Wien und im jeweiligen Curriculum stehen. Zu Betreuung, Mitbetreuung und Beurteilung gibt es außerdem Informationen auf der Seite des Büros der Studienpräses. Die Masterarbeit dient nach der Beschreibung der Fakultät dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Studierende haben das Recht auf eine fachlich geeignete Betreuung, aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Thema. Es gibt keine formalen Vorschriften, wie lange an einer Masterarbeit geschrieben werden darf; das Thema soll aber so gewählt werden, dass es möglich ist, die Arbeit innerhalb von sechs Monaten fertigzustellen und abzugeben. Das Thema muss den Vorgaben des Curriculums entsprechen und mit Methoden bearbeitet werden, die im Studium erlernt wurden.

Der Ablauf Schritt für Schritt
Die Fakultät beschreibt den korrekten Ablauf für Master- und Magisterarbeiten in zehn Schritten:

- Suche nach einem Thema.
- Verfassen eines Research Proposals.
- Anfragen einer geeigneten Betreuungsperson.
- Anmeldung des Themas und der Betreuung.
- Besuch des Master-Konversatoriums (auch parallel zur Arbeit oder danach möglich).
- Verfassen der Arbeit.
- Hochladen der Arbeit zur Plagiatsprüfung.
- Einreichen der gebundenen Version.
- Beurteilung der Arbeit.
- Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung.
Für die Planung bedeutet das: Die Schritte eins bis vier solltest du abgeschlossen haben, bevor du mit der eigentlichen Arbeit beginnst. Gerade die Suche nach einer Betreuungsperson dauert erfahrungsgemäß länger, als Studierende denken, und die Anmeldung setzt eine Zusage voraus. Wie du einen realistischen Zeitplan für eine Abschlussarbeit aufbaust, zeigt der Beitrag Struktur und Zeitplan der Abschlussarbeit.
Was gehört in das Proposal?
Das Proposal dient dazu, die Suche nach einer Betreuungsperson zu erleichtern. Es schlägt einen möglichen Zugang zur Masterarbeit vor und umfasst nach den Angaben der Fakultät zwei bis vier Seiten. Es soll folgende Punkte enthalten:
- Allgemeines: Wird die Arbeit auf Deutsch oder Englisch verfasst, oder bist du offen? Wie ist die Fragestellung motiviert?
- Methode: Welche Methode verwendest du? Die Fakultät nennt als Beispiele Prozessanalyse, Umfrage, Experiment, qualitative Analyse oder empirisch basierte Methoden, die Entwicklung eines mathematischen, statistischen oder ökonomischen Modells oder eine andere zu beschreibende Methode.
- Neuheit: Was ist die zu erwartende Neuheit?
- Literatur: Welche Literatur ist von Bedeutung? Die Fakultät verlangt ausschließlich Literatur aus internationalen Journalen und fachspezifischen Büchern und fragt, was bereits gemacht wurde und warum die erwarteten Erkenntnisse im Vergleich dazu neu sind.
- Machbarkeit: Eine kurze Begründung, wie das in höchstens sechs Monaten zu schaffen ist.
- Bei Datenanalyse: Wie viele Beobachtungen gibt es, welche Daten und welche Stichprobe? Welche Forschungsfragen oder Hypothesen willst du mit welcher statistischen Methode untersuchen?
- Ohne Datenanalyse, Simulation oder mathematische Berechnung: eine sorgfältige Begründung, warum dennoch eine inhaltlich bedeutungsvolle Neuheit zu erwarten ist.
Für die Anmeldung braucht die Fakultät zusätzlich ein Exposé. Dieses ist nach ihrer Beschreibung ein Dokument über zwei bis fünf Seiten, in dem Thema und Methode ausgeführt werden und das auch einen ersten Literaturüberblick enthalten soll. Außerdem soll nachgewiesen werden, dass du die benötigten Kompetenzen für das Thema hast. Bei der Anmeldung nennt die Fakultät als Inhalt des Exposés eine kurze Beschreibung des Vorhabens mit Überblick zur Thematik, zur Methodik und einem ungefähren Zeitplan. Wie du ein Exposé für eine Masterarbeit aufbaust, steht im Beitrag Exposé Masterarbeit: Aufbau, Inhalte und Muster.
Was unterscheidet eine Masterarbeit von einer Seminararbeit?
Die Fakultät sagt es deutlich: Eine Masterarbeit muss neue, wohldefinierte Elemente, Ergebnisse und Einsichten beinhalten, die nicht bereits in vorhandenen wissenschaftlichen Arbeiten oder Büchern stehen. Eine Neuheit liegt vor, wenn genau dieser Beschreibung entsprochen wird; die Größe oder Bedeutung spielt keine Rolle, solange der zusätzliche Wert nicht vernachlässigbar ist. Eine Zusammenfassung der Literatur oder des bisherigen Wissens zu einer Fragestellung gilt nicht als ausreichende Neuheit. Dasselbe gilt nach der Fakultät für eine Beschaffung und Beschreibung von Daten ohne sorgfältige statistische Analyse. Die Fakultät merkt an, dass es sehr schwer sei, neue Einsichten zu gewinnen, ohne etwas zu berechnen (statistisch, mathematisch oder per Simulation) oder eine qualitative Datenanalysemethode mit Kodierungen, Themen, Mustern, Narrativen oder Prozessen anzuwenden. Für juristische Masterarbeiten gelten die Grundsätze für rechtswissenschaftliche Arbeiten; auch dort reicht die bloße Wiedergabe von Bekanntem nicht aus.
Als mögliche Zugänge nennt die Fakultät unter anderem: Erarbeiten von Strategien in speziellen betriebs- oder volkswirtschaftlichen Anwendungen, Anpassung existierender Ansätze an neue Situationen, Vereinheitlichung bestehender Modelle, vergleichende Analyse von Methoden, Sammlung und statistische Auswertung von Daten, Simulation, Programmierung und Implementation eines neuen Algorithmus, einfache mathematische Modellierung, Anwendung und Interpretation von Recht auf neue Sachlagen sowie die Sammlung und Analyse qualitativer Fallstudien, Interviews oder Fokusgruppen.
Wer darf betreuen, und wie findest du eine Betreuungsperson?
Grundsätzlich dürfen alle Habilitierten im Rahmen ihrer Lehrbefugnis Masterarbeiten betreuen. Auch assoziierte Professorinnen und Professoren (Tenure Track mit erfüllter Qualifizierungsvereinbarung) dürfen Masterarbeiten selbständig betreuen. An der Fakultät sollen zuerst habilitierte Kolleginnen und Kollegen des jeweiligen Fachbereichs angefragt werden. Eine Mitbetreuung ist auch durch Nicht-Habilitierte möglich, wenn die Person mindestens ein abgeschlossenes Doktorat hat und an der Fakultät angestellt ist; die Beantragung muss durch die Betreuerin oder den Betreuer erfolgen. Für Masterarbeiten in Internationaler Betriebswirtschaft hält die Fakultät ausdrücklich fest, dass Note und Gutachten von der habilitierten Betreuungsperson vergeben und unterfertigt werden.
Generell sind Studierende selbst dafür verantwortlich, eine Betreuungsperson zu finden. Idealerweise schlagen sie das Thema selbst vor und erläutern es in einem Exposé; es dürfen aber auch Themen vorgegeben werden. Die Fakultät führt eine Themenmatrix, die zeigt, welche Personen welche Themen betreuen können; sie wurde zwischen allen Habilitierten der Fakultät koordiniert. Studierende können erwarten, während der Vorlesungszeit innerhalb von zwei Wochen eine Zusage, eine Ablehnung oder einen Aufschub zu bekommen. Ein Aufschub kann bedeuten, dass das Exposé angepasst werden muss oder dass die angefragte Person wegen Themennähe oder Auslastung andere Betreuungspersonen empfiehlt. Die Betreuung darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob bestimmte Kurse besucht oder Noten erzielt wurden. Wenn du mehrere Personen gleichzeitig angefragt hast und mehrere zusagen, musst du alle anderen darüber informieren.
Wenn du bereits mehrfach Absagen erhalten hast, gibt es die Möglichkeit einer Zuweisung: Nach der Satzung der Universität Wien sind Studierende berechtigt, eine Universitätslehrerin oder einen Universitätslehrer um Betreuung zu ersuchen; falls sie keine Betreuungsperson finden, weist ihnen das Büro der Studienpräses eine zu. Die Fakultät beschreibt für Studierende der Betriebswirtschaft und der Internationalen Betriebswirtschaft, dass sie nach aktiver Anfrage und den übermittelten Kapazitätsauslastungen eine Zuweisung durch die Studienprogrammleitung beantragen können, indem sie ein Antragsformular und ein Proposal im ServiceDesk hochladen. Was du tun kannst, wenn eine Betreuung nicht zustande kommt oder nicht funktioniert, steht im Beitrag Betreuer antwortet nicht: der Eskalationsplan.
Wie läuft die Anmeldung?
Sobald du eine Betreuungszusage hast, müssen Thema und Betreuungsperson mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden, vollständig ausgefüllt und mit deiner Unterschrift sowie der Unterschrift der Betreuungsperson. Die Anmeldung erfolgt über das Studienservicecenter über das Ticketsystem im ServiceDesk der Universität. Mit abzugeben sind nach den Angaben der Fakultät:
- das Anmeldeformular für die Magister- oder Masterarbeit,
- das Formular zu den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, das du unterschrieben mit der Anmeldung einreichst und damit bestätigst, dass du dich an diese Regeln hältst,
- das Exposé der Masterarbeit.
Änderungen: Bei einer Änderung des Wortlauts des Themas ist kein Änderungsantrag nötig. Bei gravierenden Themenänderungen (zum Beispiel Inhalt, Sprache oder Vertiefungsfach) oder bei einer Änderung der Betreuungsperson muss ein Änderungsantrag über den ServiceDesk gestellt werden. Eine Mitbetreuung meldest du mit dem entsprechenden Formular an, das du bei der Betreuerin oder dem Betreuer oder im zuständigen Sekretariat erhältst. Wichtig für Studierende im neuen Curriculum Master (Internationale) Betriebswirtschaft: Die Fakultät weist darauf hin, dass alle curricularen Voraussetzungen für die Anmeldung der Thesis und des Seminars erfüllt sein müssen, bevor die Anmeldung stattfinden kann. Prüfe diese Voraussetzungen in deinem Curriculum.
Wann ist eine Sperre möglich?
Wenn die Arbeit wegen sensibler Unternehmensdaten nicht öffentlich verfügbar sein soll, kannst du eine Sperre beantragen. Die Studienprogrammleitung empfiehlt, den Sperrantrag bereits bei der Anmeldung der Arbeit im Studienservicecenter einzureichen und Kopien von Verträgen oder Vereinbarungen beizulegen. Die Begründung muss nachvollziehbar sein, und die Dauer der Sperre soll so kurz wie möglich sein. Das Büro der Studienpräses entscheidet nach Empfehlung der Studienprogrammleitung, ob eine Sperre genehmigt wird und für welche Dauer; nach der Fakultät beträgt sie höchstens fünf Jahre. Hintergrund ist die Unterscheidung zwischen der Veröffentlichung des Volltextes am Hochschulschriftenserver und der Sperre der wissenschaftlichen Arbeit. Wenn du mit einem Unternehmen zusammenarbeitest, kläre deshalb früh, ob Daten vertraulich sind, und denke an die Formulierung eines Sperrvermerks; Muster und Hinweise findest du im Beitrag Sperrvermerk: Vorlage und Formulierung.
Was passiert nach dem Schreiben?
Laut Fakultät lädst du die Arbeit in Absprache mit deiner Betreuungsperson als PDF über u:space zur Plagiatsprüfung hoch. Nach erfolgreicher Plagiatsprüfung reichst du die gebundene Fassung im Studienservicecenter ein, und die Arbeit wird an die Betreuungsperson zur Beurteilung weitergeleitet. Nach positiver Beurteilung und wenn alle anderen Leistungen des Studiums positiv absolviert sind, kannst du dich zur mündlichen Abschlussprüfung anmelden. Parallel besuchst du das Masterarbeitskonversatorium; es kann auch parallel zur Arbeit oder danach absolviert werden. Die Formvorschriften der Universität Wien gelten für das Verfassen; wo du sie findest, sagt dir dein Studienservicecenter.
Wie gehst du das Ganze am besten an?
Beginne mit dem Proposal, bevor du jemanden anschreibst. So zeigst du, dass du dir Gedanken gemacht hast, und erleichterst die Entscheidung. Frage zuerst Personen aus dem passenden Fachbereich an und nutze die Themenmatrix der Fakultät. Plane die Anfragezeit ein, besonders außerhalb der Vorlesungszeit, in der die Reaktion länger dauern kann. Lege Daten- und Zugangsfragen früh fest: Wenn du mit Unternehmensdaten arbeitest, brauchst du vermutlich eine Vereinbarung und eventuell eine Sperre. Und halte dich an das Prinzip der Neuheit: Wer nur Literatur zusammenfasst oder Daten beschreibt, wird bei der Beurteilung Schwierigkeiten bekommen.
Unabhängig vom Standort lohnt der Vergleich mit den Regeln anderer Hochschulen. Die Beiträge zur Bachelorarbeit an der Universität zu Köln und zur FernUniversität in Hagen zeigen, wie unterschiedlich Hochschulen Anmeldung, Fristen und Umfang regeln.
Checkliste für die Masterarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
- Curriculum gelesen und Voraussetzungen für die Anmeldung geprüft.
- Proposal von zwei bis vier Seiten mit Methode, Neuheit, Literatur und Machbarkeit geschrieben.
- Themenmatrix geprüft und habilitierte Personen des Fachbereichs angefragt.
- Zusage innerhalb von etwa zwei Wochen in der Vorlesungszeit abgewartet, bei mehreren Zusagen alle informiert.
- Exposé von zwei bis fünf Seiten mit Literaturüberblick und Zeitplan vorbereitet.
- Anmeldung mit Formular, Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und Exposé im ServiceDesk eingereicht.
- Falls nötig, Sperre mit Begründung und Vereinbarungen bei der Anmeldung beantragt.
- Master-Konversatorium eingeplant.
- Abgabe, Plagiatsprüfung, gebundene Version und Anmeldung zur Abschlussprüfung terminiert.
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Häufige Fragen zur Masterarbeit an der Universität Wien
Wie lange darf ich an der Masterarbeit schreiben?
Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften nennt keine formale Höchstdauer, empfiehlt aber ein Thema, das sich in sechs Monaten bearbeiten und abgeben lässt.
Wie lang sind Proposal und Exposé?
Das Proposal umfasst nach der Fakultät zwei bis vier Seiten, das Exposé für die Anmeldung zwei bis fünf Seiten.
Wer darf meine Masterarbeit betreuen?
Habilitierte im Rahmen ihrer Lehrbefugnis und assoziierte Professorinnen und Professoren mit erfüllter Qualifizierungsvereinbarung. Eine Mitbetreuung ist durch Nicht-Habilitierte mit Doktorat und Anstellung an der Fakultät möglich.
Was tun, wenn ich keine Betreuungsperson finde?
Nach der Satzung weist das Büro der Studienpräses eine Betreuungsperson zu. Die Fakultät beschreibt für Betriebswirtschaft den Weg über die Studienprogrammleitung mit Antragsformular und Proposal im ServiceDesk.
Was gehört zur Anmeldung?
Das Anmeldeformular mit Unterschriften von dir und der Betreuungsperson, das Formular zu den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und das Exposé.
Kann ich meine Arbeit sperren lassen?
Ja, bei sensiblen Unternehmensdaten. Das Büro der Studienpräses entscheidet nach Empfehlung der Studienprogrammleitung; die Sperre beträgt laut Fakultät höchstens fünf Jahre.
Reicht eine Literaturarbeit als Masterarbeit?
Nach der Fakultät nicht: Eine Zusammenfassung der Literatur oder eine reine Datenbeschreibung gilt nicht als ausreichende Neuheit.
Gelten die Angaben für alle Fakultäten der Universität Wien?
Nein. Dieser Beitrag beschreibt die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Andere Fakultäten und dein Curriculum können abweichen.
