Bachelorarbeit im Softwareunternehmen: Quellcode, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse und Sperrvermerk 2026

Viele Informatik-Studierende schreiben ihre Bachelorarbeit in einem Unternehmen: ein neues Feature, eine Schnittstelle, ein Prototyp, eine Auswertung von Betriebsdaten. Das ist praxisnah und oft der Weg zu einem Job, wirft aber Fragen auf, die in der Hochschule selten besprochen werden: Wem gehört der Code, den du schreibst? Darfst du ihn im Anhang abgeben? Was darfst du über das Unternehmen veröffentlichen? Und wie bekommen Gutachter die Arbeit zu sehen, wenn sie vertraulich ist? Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen im Urheberrecht und im Geschäftsgeheimnisgesetz, zeigt, was in eine schriftliche Vereinbarung gehört, und gibt einen Ablauf für die Zusammenarbeit. Er ersetzt keine Rechtsberatung; für deinen konkreten Vertrag wende dich an die Rechtsstelle oder Beratung deiner Hochschule.

Wem gehört der Quellcode? Die Grundlagen im Urheberrecht

Computerprogramme werden im Urheberrechtsgesetz (UrhG) besonders behandelt. Nach § 69a Absatz 1 sind Computerprogramme im Sinne des Gesetzes Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. Der gewährte Schutz gilt nach Absatz 2 für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms; Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt. Nach Absatz 3 werden Computerprogramme geschützt, wenn sie individuelle Werke sind, also das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers. Qualitative oder ästhetische Kriterien sind dafür nicht anzuwenden. Für dich heißt das: Auch dein Code aus der Bachelorarbeit kann urheberrechtlich geschützt sein, und die zugrunde liegende Idee oder die Schnittstellenidee allein ist es nicht.

Entscheidend für die Frage, wem die Rechte zustehen, ist § 69b UrhG. Er regelt, dass bei einem Computerprogramm, das ein Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers schafft, ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Programm berechtigt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist. Absatz 2 wendet das entsprechend auf Dienstverhältnisse an. Ob diese Regel auf dich passt, hängt davon ab, in welchem Verhältnis du zum Unternehmen stehst: Bist du Praktikantin, Werkstudent, Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag oder externer Abschlussarbeitender mit Kooperationsvereinbarung? Das Gesetz benennt Arbeitnehmer und Dienstverhältnisse; wie ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit im Unternehmen einzuordnen ist, hängt von der konkreten Gestaltung ab. Lass dir deshalb schriftlich festhalten, wer welche Nutzungsrechte erhält, bevor du anfängst zu programmieren. Die Formulierung „sofern nichts anderes vereinbart ist“ zeigt, dass Vereinbarungen möglich sind.

Die Wirkung für die Praxis: Wenn die Rechte beim Unternehmen liegen, brauchst du seine Erlaubnis, den Code in deiner Arbeit zu zeigen, an Gutachter weiterzugeben oder später im Portfolio zu verwenden. Wenn du die Rechte behältst, braucht das Unternehmen von dir ein Nutzungsrecht, um deine Lösung einzusetzen. Beides kannst du in einer Vereinbarung regeln. Einen verwandten Fall aus der Architektur mit Urheberrecht an Plänen beschreibt der Beitrag Bachelorarbeit im Architekturbüro.

Unterschriebene Vereinbarung mit Stift und Urheberrechtssymbol
Nutzungsrechte und Vertraulichkeit gehören vor Beginn der Arbeit in eine schriftliche Vereinbarung.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis und was folgt daraus?

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) definiert in § 2 Nummer 1 ein Geschäftsgeheimnis als eine Information, die erstens weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist, die zweitens Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und bei der drittens ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Für Softwareunternehmen können dazu Architekturentwürfe, nicht veröffentlichter Quellcode, Algorithmen, Kundenlisten, Preismodelle oder Roadmaps gehören. Die „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ sind der Grund, warum Unternehmen Vertraulichkeitsvereinbarungen verlangen: Sie schaffen die Voraussetzung dafür, dass Informationen als Geschäftsgeheimnis geschützt sind.

Für dich ist § 4 GeschGehG wichtig. Danach darf ein Geschäftsgeheimnis nicht erlangt werden durch unbefugten Zugang zu, unbefugte Aneignung oder unbefugtes Kopieren von Dokumenten, Gegenständen, Materialien oder elektronischen Dateien, die der rechtmäßigen Kontrolle des Inhabers unterliegen und das Geschäftsgeheimnis enthalten, und nicht durch sonstiges Verhalten, das nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheit entspricht. Ein Geschäftsgeheimnis darf außerdem nicht nutzen oder offenlegen, wer gegen eine Verpflichtung zur Beschränkung der Nutzung oder gegen eine Verpflichtung zur Nichtoffenlegung verstößt. Praktisch heißt das: Kopiere keinen Code auf private Geräte, wenn das nicht erlaubt ist, lege keine internen Repositories in öffentlichen Diensten ab und gib weder Code noch Daten an Dritte weiter, auch nicht an Mitstudierende oder an Online-Werkzeuge, ohne ausdrückliche Freigabe. Das gilt auch für die Hochschule: Der Gutachter bekommt vertrauliche Inhalte nur nach vorheriger Abstimmung.

Was gehört in die schriftliche Vereinbarung?

Bevor du mit der Arbeit beginnst, sollte eine Vereinbarung zwischen dir, dem Unternehmen und gegebenenfalls der Hochschule vorliegen. Die folgenden Punkte hat sich bewährt zu klären:

  • Thema und Ziel: Was wird untersucht oder entwickelt, und welchen Nutzen hat das Ergebnis für das Unternehmen?
  • Nutzungsrechte am Code: Wer erhält welche Rechte an Quellcode, Dokumentation und Prototypen? Gilt § 69b UrhG, oder wird etwas anderes vereinbart?
  • Vertraulichkeit: Welche Informationen sind vertraulich, wie lange, und wer darf sie sehen (Betreuung, Zweitgutachtung, Prüfungsamt)?
  • Veröffentlichung: Darf die Arbeit in der Bibliothek oder im Repositorium erscheinen, oder wird ein Sperrvermerk gesetzt, und für wie lange?
  • Daten: Welche Daten darfst du verwenden, und müssen sie anonymisiert oder synthetisch ersetzt werden? Wenn personenbezogene Daten im Spiel sind, klären Datenschutzbeauftragte die Rechtsgrundlage vorab.
  • Betreuung im Unternehmen: Wer ist deine Ansprechperson, und wie oft sprechen sie mit dir?
  • Zugang zu Systemen: Auf welche Systeme darfst du zugreifen, und wo darf Code gespeichert werden?
  • Vergütung und Arbeitszeit: Falls du als Werkstudent oder in einem Praktikum arbeitest, trenne Arbeitsaufgaben und Abschlussarbeit.

Ein verwandtes Beispiel für Vertraulichkeit nach dem Berufsrecht zeigt der Beitrag Abschlussarbeit in der Steuerkanzlei oder Wirtschaftsprüfung; für allgemeine Hinweise zur Arbeit im Unternehmen hilft der Leitfaden Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben.

Ein Ablauf für die Zusammenarbeit (Beispiel)

Damit die Regeln nicht abstrakt bleiben, hier ein möglicher Ablauf, den du an deine Situation anpassen kannst. Zuerst klärst du mit der Betreuung an der Hochschule, ob das Thema im Unternehmen zulässig ist und welche Regeln für Vertraulichkeit gelten. Danach sprichst du mit der Ansprechperson im Unternehmen über Ziel, Daten und Veröffentlichung und lässt eine Vereinbarung aufsetzen, die alle drei Seiten unterschreiben. Im dritten Schritt legst du gemeinsam fest, wo Code und Daten liegen dürfen und welche Werkzeuge erlaubt sind. Während der Arbeit dokumentierst du Entscheidungen, damit Betreuung und Unternehmen jederzeit nachvollziehen können, was entstanden ist. Vor der Abgabe stimmst du die Fassung ab, die die Gutachter erhalten, und klärst, welche Teile gesperrt werden. Nach der Abgabe prüfst du, ob und wie Ergebnisse veröffentlicht werden dürfen, etwa in einem Vortrag oder in einem Portfolio. Wer diese Schritte schriftlich festhält, vermeidet die häufigsten Konflikte: Streit über Nutzungsrechte, Verzögerungen durch fehlende Freigaben und Unsicherheit bei der Bewertung.

Sperrvermerk und Gutachterzugang

Ein Sperrvermerk sorgt dafür, dass die Arbeit nicht öffentlich zugänglich ist; er ist üblich, wenn vertrauliche Unternehmensdaten oder Quellcode enthalten sind. Die Hochschule regelt in ihrer Prüfungsordnung, wer die Arbeit sehen darf und wie lange der Vermerk gilt. Frage dort nach, bevor du dem Unternehmen etwas zusagst; Dauer und Verfahren sind nicht einheitlich geregelt. Muster und Formulierungen findest du im Beitrag Sperrvermerk: Vorlage und Formulierung. Kläre außerdem früh, wie Betreuung und Zweitgutachtung die Arbeit prüfen sollen: Sehen sie den Code im Original, in einer gekürzten Fassung oder in einer anonymisierten Darstellung? Dein Ziel ist, dass die Gutachter die Ergebnisse nachvollziehen können, ohne dass das Unternehmen Geheimnisse offenlegen muss.

Wie schreibst du die Arbeit trotz Vertraulichkeit?

Vertraulichkeit heißt nicht, dass die Arbeit nicht überprüfbar sein darf. Es gibt mehrere Wege: Du beschreibst Architektur und Algorithmen auf abstrakter Ebene, zeigst nur ausgewählte Codeabschnitte oder Pseudocode und ersetzt Kundendaten durch synthetische oder anonymisierte Daten. Für die Evaluation arbeitest du mit Kennzahlen, die keine Geschäftsdetails verraten, und legst die Messmethode offen. Für die Reproduzierbarkeit kannst du ein öffentliches Beispiel-Repository mit nicht vertraulichen Teilen bereitstellen, wenn das Unternehmen es freigibt. Wie Gutachter Informatik-Arbeiten bewerten und welche Gründe häufig zur Ablehnung führen, zeigt der Beitrag Warum Informatik-Abschlussarbeiten durchfallen. Wenn du KI-Werkzeuge einsetzt, beachte zusätzlich die Regeln zur Deklaration; der Beitrag KI-Code in der Informatik-Abschlussarbeit deklarieren beschreibt einen Workflow. Gib vertrauliche Daten oder Code niemals in externe Online-Werkzeuge ein, ohne dass das Unternehmen es ausdrücklich erlaubt hat.

Gesperrter Ordner mit Schutzschild neben einem Code-Repository-Diagramm
Vertraulicher Code bleibt im Unternehmen; die Arbeit beschreibt Architektur und Ergebnisse so, dass sie prüfbar sind.

Datenschutz in der Praxis

Viele Softwareprojekte arbeiten mit Daten von Kundinnen, Nutzern oder Beschäftigten. Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, reicht eine Vertraulichkeitsvereinbarung nicht aus; es braucht eine datenschutzrechtliche Grundlage, und die Datenschutzbeauftragte des Unternehmens sollte einbezogen werden, bevor du Zugriff erhältst. Frage, ob du mit Testdaten oder synthetisch erzeugten Daten arbeiten kannst, denn das verringert den Aufwand erheblich. Wenn echte Daten nötig sind, klärst du, in welcher Umgebung du sie verarbeiten darfst, wer Zugriff hat und wann sie gelöscht werden. Beschreibe in der Arbeit nur aggregierte oder anonymisierte Ergebnisse, und prüfe, ob einzelne Datensätze durch Kombination von Merkmalen identifizierbar wären. Gutachter erwarten, dass du diese Fragen kennst und im Methodenteil kurz erklärst, wie du sie gelöst hast.

Open-Source-Komponenten und Lizenzen

Moderne Software besteht zu großen Teilen aus Bibliotheken von Dritten. Prüfe, welche Lizenzen die verwendeten Komponenten haben und ob das Unternehmen Vorgaben macht, zum Beispiel für die Weitergabe oder den Einsatz in kommerziellen Produkten. Dokumentiere die verwendeten Bibliotheken mit Version und Lizenz in der Arbeit oder im Anhang, soweit das nicht vertraulich ist. Wenn du eigene Beiträge zu offenen Projekten leisten willst, brauchst du dafür die Freigabe des Unternehmens. Kläre auch, ob die Hochschule eine Veröffentlichung deines Codes verlangt, etwa im Rahmen guter wissenschaftlicher Praxis, und wie das mit der Vertraulichkeit zusammenpasst.

Typische Fehler

  • Keine schriftliche Vereinbarung: Mündliche Absprachen helfen im Streitfall nicht.
  • Code privat kopieren: Das kann nach § 4 GeschGehG unzulässig sein.
  • Nutzungsrechte offen: Wenn unklar ist, wem der Code gehört, entstehen später Konflikte.
  • Sperrvermerk zu spät: Frage Hochschule und Unternehmen vor dem Start.
  • Vertrauliches in KI-Werkzeugen: Eingaben können das Geheimnis verletzen.
  • Arbeit nicht überprüfbar: Gutachter müssen die Ergebnisse nachvollziehen können.

Checkliste vor dem Start

  1. Verhältnis zum Unternehmen geklärt (Praktikum, Werkstudent, externe Abschlussarbeit).
  2. Schriftliche Vereinbarung zu Nutzungsrechten, Vertraulichkeit, Daten und Veröffentlichung.
  3. Regeln der Hochschule zu Sperrvermerk und Gutachterzugang erfragt.
  4. Datenschutz geklärt, falls personenbezogene Daten verwendet werden.
  5. Vereinbarung zur Speicherung von Code und zu externen Werkzeugen.
  6. Plan für abstrakte Darstellung oder synthetische Daten.
  7. Lizenzen der verwendeten Komponenten dokumentiert.

Häufige Fragen zur Bachelorarbeit im Softwareunternehmen

Gehört mir der Code, den ich in der Bachelorarbeit schreibe?

Das hängt vom Vertragsverhältnis und der Vereinbarung ab. § 69b UrhG weist bei Arbeitnehmern in Wahrnehmung ihrer Aufgaben dem Arbeitgeber die vermögensrechtlichen Befugnisse zu, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kläre die Rechte schriftlich.

Ist mein Programmcode überhaupt urheberrechtlich geschützt?

Nach § 69a UrhG werden Computerprogramme geschützt, wenn sie individuelle Werke sind, also das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung. Ideen und Grundsätze, die einem Element zugrunde liegen, sind nicht geschützt.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Nach § 2 Nummer 1 GeschGehG eine Information, die nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher wirtschaftlichen Wert hat, die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterliegt und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht.

Darf ich Code aus dem Unternehmen auf mein Notebook kopieren?

Nur wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Das unbefugte Kopieren von elektronischen Dateien, die ein Geschäftsgeheimnis enthalten, ist nach § 4 GeschGehG unzulässig.

Brauche ich einen Sperrvermerk?

Wenn die Arbeit vertrauliche Daten oder Code enthält, ist das üblich. Verfahren und Dauer regelt deine Hochschule; frage vorab nach.

Wie bekommen Gutachter die Arbeit zu sehen?

Das klärst du vorab mit Hochschule und Unternehmen: Original, gekürzte Fassung oder anonymisierte Darstellung, jeweils mit Vertraulichkeitsverpflichtung.

Darf ich KI-Werkzeuge mit Unternehmenscode nutzen?

Nur mit ausdrücklicher Freigabe des Unternehmens. Eingaben in externe Dienste können Vertraulichkeitspflichten verletzen.

Ersetzt der Beitrag eine Rechtsberatung?

Nein. Für deinen konkreten Vertrag wende dich an die Rechtsstelle oder Beratung deiner Hochschule.

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