Was tun, wenn man die Bachelorarbeit nicht besteht? (Wiederholung, Fristen, Rechte) 2026

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Was tun, wenn man die Bachelorarbeit nicht besteht? (Wiederholung, Fristen, Rechte) 2026

Die Bachelorarbeit nicht bestanden — dieser Moment trifft viele Studierende vollkommen unvorbereitet. Das Nichtbestehen der Abschlussarbeit ist zwar keine Seltenheit an deutschen Hochschulen, fühlt sich aber wie das Ende des Studiums an. Dabei gibt es in der Regel einen Wiederholungsversuch, klar geregelte Fristen und konkrete Rechte, die du sofort nutzen kannst. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, hat gute Chancen auf einen erfolgreichen Zweiten Versuch.

Kurze Antwort: Nach dem Nichtbestehen der Bachelorarbeit hast du in Deutschland an den meisten Hochschulen einen Wiederholungsversuch — meist mit neuem Thema. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel vier Wochen ab Zustellung des Bescheids. Beantrage sofort Akteneinsicht, prüfe den Bescheid auf Formfehler und melde dich beim Prüfungsamt für den Zweiten Versuch an.

Was bedeutet es, die Bachelorarbeit nicht bestanden zu haben?

Die Bachelorarbeit gilt als nicht bestanden, wenn die Gesamtnote schlechter als 4,0 (bzw. je nach Prüfungsordnung „ausreichend”) bewertet wurde — in der Regel nach Begutachtung durch zwei Prüfer. Das Prüfungsamt stellt daraufhin einen förmlichen Bescheid zu, der die Note, die Bewertungsbegründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Ohne diese Belehrung beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen, was dir faktisch mehr Zeit verschafft.

Wichtig: Die Note einer nicht bestandenen Bachelorarbeit erscheint nicht im späteren Abschlusszeugnis. Erst nach dem endgültigen Nichtbestehen (also dem Scheitern auch des zweiten Versuchs) wird der Exmatrikulationsbescheid ausgestellt. Bis dahin bist du weiterhin immatrikuliert und bleibst prüfungsberechtigt.

Wie viele Wiederholungsversuche hat man?

An nahezu allen deutschen Hochschulen ist für die Bachelorarbeit genau ein Wiederholungsversuch vorgesehen. Das unterscheidet sie von regulären Modulprüfungen, bei denen oft zwei bis drei Versuche möglich sind. Die Universität Münster schreibt in ihrer Regelung zur Wiederholung von Prüfungsleistungen beispielsweise fest, dass die Abschlussarbeit nur einmal mit einem anderen Thema wiederholt werden darf und eine zweite Wiederholung ausgeschlossen ist.

In Ausnahmefällen — etwa bei nachgewiesener Krankheit oder Täuschungsvorwurf durch das Gutachten — können weitere Rechtsmittel greifen. Diese ersetzen aber keinen dritten inhaltlichen Versuch, sondern führen zu einer Neubewertung desselben Textes oder zur Aufhebung des Bescheids.

Merke: Die genaue Zahl der Versuche steht in der fachspezifischen Prüfungsordnung deines Studiengangs — nicht nur in der allgemeinen Hochschulordnung. Beide Dokumente findest du auf der Website deines Prüfungsamts oder im Amtsblatt der Hochschule.

Was sollte man sofort nach dem Nichtbestehen tun?

Die ersten 48 Stunden nach Erhalt des Bescheids sind entscheidend, denn viele Fristen laufen ab dem Zustelldatum. Diese Checkliste hilft beim sofortigen Handeln:

  1. Zustelldatum notieren — ab diesem Tag beginnt die Widerspruchsfrist (meist vier Wochen).
  2. Bescheid vollständig lesen — enthält er eine Rechtsbehelfsbelehrung? Wenn nicht, läuft die Frist nicht.
  3. Akteneinsicht beantragen — schriftlich beim Prüfungsamt, möglichst per E-Mail mit Lesebestätigung.
  4. AStA-Rechtsberatung aufsuchen — die Studierendenvertretung bietet kostenlose Erstberatung zum Prüfungsrecht.
  5. Prüfungsamt kontaktieren — Termin für den Zweiten Versuch anfragen und Anmeldefristen klären.

Parallel zum laufenden Widerspruchsverfahren kannst du bereits mit der Vorbereitung auf den Zweiten Versuch beginnen. Beides schließt sich nicht aus und ist aus zeitlichen Gründen sogar sinnvoll.

Wie funktioniert die Akteneinsicht?

Das Recht auf Akteneinsicht ist gesetzlich verankert und kostenlos (allenfalls fallen geringe Kopierkosten an). Du hast Anspruch auf Einsicht in alle Gutachten, Bewertungsbögen und internen Vermerke, die zur Benotung deiner Arbeit geführt haben. Die Akteneinsicht gibt dir die Grundlage für eine fundierte Entscheidung: Enthält das Gutachten sachliche Fehler? Wurden ganze Kapitel ignoriert? Wurde ein zweites Gutachten erstellt, obwohl die Arbeit knapp unter der Bestehensgrenze lag?

Beantrage die Einsicht schriftlich mit Angabe von Name, Matrikelnummer und Studiengang. Die Hochschule muss innerhalb angemessener Frist — meist zwei bis vier Wochen — reagieren. Lass dir die Dokumente idealerweise einscannen oder erlaube dir, Fotos zu machen, damit du sie außerhalb der Räumlichkeiten analysieren kannst.

Wann und wie legt man Widerspruch ein?

Ein Widerspruch gegen die Bewertung lohnt sich, wenn du konkrete Verfahrensfehler oder inhaltliche Fehler im Gutachten benennen kannst. Typische Widerspruchsgründe sind:

  • Fehlende oder falsch besetzte zweite Prüferin / zweiter Prüfer
  • Verstoß gegen die vorgeschriebene Begutachtungsfrist
  • Das Gutachten bewertet Kapitel, die in der Arbeit gar nicht existieren (Verwechslung)
  • Anwendung falscher Bewertungskriterien (z. B. Maßstab einer Masterarbeit angelegt)
  • Formfehler im Bescheid selbst (fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, falsche Adressatin)

Der Widerspruch muss schriftlich und begründet beim Prüfungsamt eingereicht werden — eine reine Unzufriedenheit mit der Note reicht nicht aus. Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen ab Bekanntgabe; in einigen Bundesländern gilt die Jahresfrist des allgemeinen Verwaltungsrechts, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt wurde. Hol dir Unterstützung beim AStA oder, bei komplexen Fällen, einem auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt.

Tipp: Widerspruch und Zweiten Versuch kann man gleichzeitig vorbereiten. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, wird die Arbeit neu bewertet — im besten Fall bestehst du dann doch noch. Schlägt der Widerspruch fehl, hast du dennoch keinen Versuch verbraucht.

Muss man beim Zweiten Versuch ein neues Thema wählen?

Ja — die überwiegende Mehrheit der deutschen Prüfungsordnungen schreibt vor, dass die Wiederholung der Bachelorarbeit mit einem neuen Thema zu erfolgen hat. Das bedeutet, du kannst deinen bisherigen Text nicht einfach überarbeiten und erneut einreichen. Du beginnst inhaltlich von vorn, behältst aber alle methodischen Erfahrungen und das thematische Wissen aus dem ersten Versuch.

Ob du dieselbe Betreuungsperson wählen kannst oder musst, variiert je nach Hochschule. In manchen Fällen besteht ein Anspruch auf eine andere Betreuerin oder einen anderen Betreuer, wenn der Erstzustand auf Konflikte mit dem Gutachter zurückzuführen ist. Kläre das frühzeitig mit dem Prüfungsamt.

Für den Start des Zweiten Versuchs empfiehlt sich eine strukturierte Planung. Der Artikel ultimative Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum Bachelorarbeit schreiben bietet einen guten Gesamtüberblick über Aufbau, Zeitplanung und Qualitätskriterien, die beim zweiten Anlauf besonders zählen.

Welche Fristen gelten für den Zweiten Versuch?

Die Frist zwischen dem Nichtbestehen und der Anmeldung zum Zweiten Versuch ist in der Prüfungsordnung geregelt — üblich sind zwischen sechs und zwölf Monate. Diese Frist soll sicherstellen, dass genug Zeit für eine echte Neubearbeitung bleibt, schützt aber auch die Hochschule vor endloser Aufschiebung.

Folgende Fristen solltest du im Blick behalten:

  • Widerspruchsfrist: vier Wochen ab Bescheid (Ausnahme: fehlende Rechtsbehelfsbelehrung)
  • Anmeldefrist für den Zweiten Versuch: variiert, meist sechs bis zwölf Wochen nach dem Nichtbestehen-Bescheid
  • Bearbeitungszeit für den Zweiten Versuch: dieselbe Frist wie beim ersten Mal (häufig sechs bis acht Wochen)
  • Immatrikulationspflicht: du musst während des gesamten Zweiten Versuchs immatrikuliert sein

Ein realistischer Zeitplan ist beim Zweiten Versuch noch wichtiger als beim ersten. Wenn besondere Umstände wie Krankheit oder familiäre Belastungen die Bearbeitung erschweren, lohnt ein Blick auf die Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich und zur Fristverlängerung bei der Bachelorarbeit — beides lässt sich auch für den Zweiten Versuch beantragen.

Was passiert beim endgültigen Nichtbestehen?

Wenn auch der Zweite Versuch nicht bestanden wird, stellt die Hochschule einen Exmatrikulationsbescheid aus. Das endgültige Nichtbestehen der Bachelorarbeit hat weitreichende Konsequenzen: Du verlierst den Prüfungsanspruch an dieser Hochschule für diesen Studiengang. Wegen des Grundsatzes der bundesweiten Geltung von Prüfungsentscheidungen ist eine Wiederaufnahme desselben Studiengangs an einer anderen deutschen Universität in der Regel ebenfalls ausgeschlossen.

Die Regelungen zum endgültigen Nichtbestehen der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn verdeutlichen exemplarisch, welche Optionen trotzdem bleiben: Fach- oder Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule, Wechsel in einen Studiengang, in dem das betreffende Modul nicht vorkommt, oder die Aufnahme eines anderen Studiums an einer anderen Hochschule in einem nicht verwandten Fachbereich.

Bevor du einen solchen Schritt gehst, solltest du unbedingt die Studienberatung und den AStA konsultieren. In seltenen Fällen — besonders bei nachgewiesenen Verfahrensfehlern — kann auch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren sinnvoll sein.

Wie bereitet man sich mental und fachlich auf den Neustart vor?

Das Nichtbestehen einer Abschlussarbeit ist emotional belastend. Dennoch lohnt es sich, die Erfahrung systematisch auszuwerten, statt nur zu verdrängen:

  • Gutachten genau analysieren: Welche Kritikpunkte sind berechtigt? Methodenschwäche, mangelnde Argumentation, formale Fehler?
  • Betreuungsgespräch suchen: Viele Prüfende geben nach der Akteneinsicht ein informelles Gespräch — nutze das.
  • Themenwahl überdenken: Wähle beim zweiten Mal ein Thema, bei dem du bereits solide Vorarbeiten hast.
  • Schreibroutine etablieren: Regelmäßiges Schreiben von täglich 30 bis 60 Minuten ist effektiver als sporadische Marathonsitzungen.
  • Unterstützung nutzen: KI-Tools können beim strukturierten Schreiben, Literaturrecherche und Formatkontrolle helfen — wie KI die Bachelorarbeit ethisch korrekt unterstützen kann, ohne gegen Prüfungsregeln zu verstoßen.
Tesify kann helfen: Mit Tesify strukturierst du den Zweiten Versuch von Anfang an: Literaturrecherche, Gliederungsvorschläge, Schreibunterstützung und Plagiatsprüfung in einem Tool — speziell für deutschsprachige Hochschulen entwickelt. Jetzt kostenlos starten

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft darf man die Bachelorarbeit wiederholen?

An deutschen Hochschulen ist in der Regel ein Wiederholungsversuch erlaubt. Nach dem zweiten Nichtbestehen wird das endgültige Nichtbestehen festgestellt und der Exmatrikulationsbescheid ausgestellt. Die genaue Regelung steht in der fachspezifischen Prüfungsordnung deines Studiengangs.

Wie lange hat man Zeit, Widerspruch gegen die Bewertung einzulegen?

Die Widerspruchsfrist beträgt an den meisten Hochschulen vier Wochen ab Zustellung des Bescheids. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid, beginnt die Frist nicht zu laufen, was dir mehr Zeit gibt. Prüfe den Bescheid deshalb unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit.

Muss ich beim Zweiten Versuch ein komplett neues Thema wählen?

Ja, bei der großen Mehrheit der deutschen Prüfungsordnungen ist beim Wiederholungsversuch ein neues Thema vorgeschrieben. Du kannst deinen alten Text nicht überarbeiten und erneut einreichen. Das Themengebiet kann ähnlich sein, die konkrete Fragestellung muss aber neu sein.

Hat das Nichtbestehen Auswirkungen auf die Immatrikulation?

Nein, nach dem Erstversuch bleibst du vollständig immatrikuliert und prüfungsberechtigt. Erst das endgültige Nichtbestehen — also das Scheitern auch des Zweiten Versuchs — führt zur Zwangsexmatrikulation. Bis dahin kannst du alle anderen Prüfungen normal ablegen und Seminare besuchen.

Kann man nach dem endgültigen Nichtbestehen an einer anderen Uni weiterstudieren?

In demselben oder einem eng verwandten Studiengang in Deutschland in der Regel nicht — Prüfungsentscheidungen gelten bundesweit. Möglich ist jedoch ein Wechsel in einen anderen Studiengang, in dem das betreffende Modul nicht Bestandteil des Curriculums ist, oder das Studium im Ausland.

Was ist die Akteneinsicht und wie beantrage ich sie?

Die Akteneinsicht gibt dir Zugang zu allen Gutachten, Bewertungsbögen und Vermerken, die zur Benotung geführt haben. Du beantragst sie schriftlich beim Prüfungsamt unter Angabe von Name, Matrikelnummer und Studiengang. Die Einsicht ist kostenlos; Kopierkosten können in Ausnahmefällen anfallen.

Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen die Bewertung?

Ein Widerspruch lohnt sich bei konkreten Verfahrensfehlern (falsche Prüferzusammensetzung, Fristverstoß) oder wenn das Gutachten nachweislich sachlich falsche Aussagen enthält oder wesentliche Teile der Arbeit ignoriert. Bloße Unzufriedenheit mit der Note reicht nicht aus — der Widerspruch muss substanziell begründet sein.

Darf ich während des laufenden Widerspruchsverfahrens schon den Zweiten Versuch vorbereiten?

Ja, das ist ausdrücklich möglich und aus zeitlichen Gründen empfehlenswert. Widerspruchsverfahren können Monate dauern. Nutze diese Zeit für die Themensuche und erste Literaturrecherche des Zweiten Versuchs, damit du nach der Entscheidung sofort starten kannst.

Zählt die nicht bestandene Bachelorarbeit im späteren Abschlusszeugnis?

Nein. Eine nicht bestandene Bachelorarbeit erscheint nicht im Abschlusszeugnis. Ins Zeugnis fließt ausschließlich die Note des bestandenen Versuchs ein. Erst beim endgültigen Nichtbestehen wird ein gesonderter Bescheid ausgestellt, der den Studienabbruch dokumentiert.

Wer hilft mir kostenlos beim Prüfungsrecht nach dem Nichtbestehen?

Erste Anlaufstellen sind der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) deiner Hochschule mit kostenloser Rechtsberatung sowie die Zentralen Studienberatungen. Bei komplexen Fällen — insbesondere wenn ein Verwaltungsgerichtsverfahren erwogen wird — solltest du einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen.


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